Der DMYV hat für die Sportbootvereine Regeln entwickelt, bei deren Anwendung das Risiko einer Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus weitgehend minimiert sein sollte. Die Vereine in Baden-Württemberg sollten sich aber stets bei ihren örtlich zuständigen Behörden über die aktuell geltenden Regelungen informieren.