Gemeinsame schifffahrtspolizeiliche Anordnung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter Heidelberg und Stuttgart Nr. 14/2018 Meldung "zur Schleusung bereit" Auf Grundlage des §1 .22 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) wird am Neckar folgende Regelung für das Verhalten im Schleusenbereich angeordnet. .....weiterlesen